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Am 15.12.2011 habe ich nach dem Tanken mit der EC-Karte gezahlt. Und unterschrieben. Dies war ein Fehler. Der folgende Briefwechsel klärt Sie über die Folgen von Lastschriften im Zusammenhang mit EC-Kartenzahlungen und die Gier der Zahlungsdienstleister auf.

Briefwechsel Kommentar
easycash Farbcode
Aral Farbcode
KSP Farbcode
Eigene Farbcode
21.1.
2012

Mein Beleg

21.1. Sehr geehrte Damen und Herren,


heute habe ich von einer Firma des Namens "easycash GmbH" eine Zahlungsaufforderung bekommen. Diese Gesellschaft behauptet, dass die ARAL AG die Zahlung an sie, die easycash GmbH, abgetreten hätte.

Nach einer kurzen Recherche habe ich festgestellt, dass die genannte Gesellschaft schon mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen hat und im Verdacht steht, dies auch weiterhin zu tun.

Auch wenn ich diese Anfrage via eMail sende, bitte ich Sie, mir schriftlich (per Brief) zu bestätigen, dass die ARAL AG tatsächlich ihre Forderung an mich an eine solche Gesellschaft abgetreten hat.

Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Die Forderung der ARAL AG ist berechtigt. Da ich alle Tankbelege aufbewahre, konnte ich nachvollziehen, dass der Betrag von meinem Konto tatsächlich nicht abgebucht wurde. Eine telefonische Rückfrage bei meiner Bank ergab jedoch, dass das Scheitern der Abbuchung auf einen Fehler des EC-Zahlungsdienstleisters (auch easycash GmbH?) zurückzuführen sei.

Selbstverständlich wird die Forderung der ARAL AG umgehend beglichen, wenn Sie mir die entsprechende Abtretung der Forderung an die easycash GmbH bestätigen. Andernfalls nennen Sie mir bitte ein Konto, auf das ich den ausstehenden Betrag überweisen kann. Den Betrag getankt habe ich übrigens an der ARAL Tankstelle H. Gusenbauer, Reutlinger Straße 72-74, 72072 Tübingen.

Das Schreiben der easycash GmbH finden Sie im Anhang.


Mit freundlichen Grüßen
Thiemo Kahn
Die easycash GmbH war mir bisher unbekannt. Es könnte sich also um einen Betrüger handeln, der versucht sich auf diese Weise zu bereichern. Deshalb meine eMail-Anfrage an die Aral AG.

Dieses Vorgehen ist nicht sehr klug von mir gewesen. Es wäre besser gewesen, dies schriftlich zu tun. Insbesondere hätte ich auch die easycash auffordern sollen, ihren Abtretungsanspruch nachzuweisen.
23.1. Sehr geehrter Herr Kahn,


vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bei der Zahlung mit Ihrer ec-Karte kam es zu einer Lastschriftretoure, die entsprechende Lastschrift konnte also nicht eingelöst werden. Bei einer solchen Retoure entstehen Gebühren. Diese Gebühren erhebt nicht die Aral AG, sondern Ihre Bank beziehungsweise die Firma easycash GmbH. Aral hat eine Partnerschaft mit der easycash GmbH geschlossen, um Zahlungsausfälle im Lastschriftverfahren zu vermeiden. Bitte wenden Sie sich wegen der weiteren Vorgehensweise an die easycash GmbH. Beiliegend senden wir Ihnen ein Informationsfaltblatt, in dem Sie die Kontaktdaten der easycash GmbH finden.

Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.

Mit freundlichen Grüßen

Aral Service Center

mailto:info@aral.de
http://www.aral.de

Fax 0800/ 999 27 26
Postfach 10 22 10
44722 Bochum


Aral Aktiengesellschaft

Vorstand: Stefan Brok
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Uwe Franke
Sitz der Gesellschaft: Bochum
Registergericht: AG Bochum HRB 7472
Steuernummer: 27/151/00447

Anhang OLV-Flyer_11-12_V02.pdf
Antwort der Aral AG ist zwar nur via eMail erfolgt. Das beigefügte Beiblatt wirkt jedoch seriös. Das dort genannte Konto entspricht dem von easycash genannten. Zudem hatte ich den Tankbeleg noch und das Geld wurde tatsächlich nicht abgebucht. Den Kaufbetrag habe ich sofort überwiesen.
31.1. Die Gebühren erscheinen mir doch sehr fantasievoll und nicht gerade angemessen. Das sollen die erst mal begründen, dann sehen wir weiter.
Schon die Androhung eines Schufa-Eintrages ist in diesem Stadium wohl etwas verfrüht. Meines Wissens ist dies ein Strafbestand und abmahnbar (nur mit fähigem Anwalt versuchen).
3.2. Dieses Schreiben kam etwas spät. Erst mal die Antwort auf mein voriges Schreiben abwarten.
9.2.
Nun bringen die plötzlich eine ominöse Firma BP ins Spiel. Meinen die den britischen Ölexplorer oder den PV-Modulhersteller? Alle weiteren Angaben in dem Schreiben werden dadurch etwas unklar. Danke easycash für die Steilvorlage.

Das Prinzip der Selbstmahnung wurde mir übrigens durch die Verbraucherzentrale bestätigt. Das ist nicht fair. Als Unternehmer muss ich eine erste Mahnung grundsätzlich kostenfrei stellen. Finde ich auch richtig; schließlich ist niemand perfekt. Man erkennt jedoch an solchen rechtlichen Regelungen klar, wer in unserem Staat den größeren gesetzgebenden Einfluss hat: Die Finanzwelt bekommt eine Extra-Regelung.

In wie weit die Umsetzung der Selbstmahnung durch die easycash dem Gebot der Schadensminderung entspricht, würde ich im Zweifel vor Gericht klären lassen.
14.2. Vorrangig ist die Forderung der BP zu klären und wer mit BP gemeint ist.
22.2.
Das Antwortschreiben liefert nicht eine Antwort auf meine Fragen. Können die nicht lesen oder gibt es nur keinen passenden Textbaustein?

Der Aral-Beleg war zwar nicht angefordert, aber durchaus interessant. Die Sperrdatei ist ein easycash-Interna, für den Kunden angeblich nur hinsichtlich der Zahlungsmodalität PIN oder Lastschrift relevant. Eine Unterschrift zum Zugriff auf die Schufa habe ich nicht geleistet.
2.3.
10.3. Was soll ich darauf antworten?
6.4.
Die KSP ist hinreichend bekannt im Netz. Allein die Tatsache, dass die KSP als Kanzlei gewählt wurde, läßt die mangelnde Serösität des Anliegens der easycash erkennen.
10.4. Nachweise einfordern. Könnte ja jeder kommen. Und höflich bleiben, auch wenn man es mit Kriminellen zu tun hat.
17.4.

23.4.
5.5.

15.5.
24.5.
31.5.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für das Vergleichsangebot. Leider entspricht dies nicht meinen Vorstellungen.

Mit freundlichen Grüßen

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